Unterlagen für Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie deutsch (ohne Migrationshintergrund) und ledig sind benötigen Sie
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt; darf bei Anmeldung der Ehe nicht älter als 6 Monate sein )
des Weiteren
- bei Geschiedenen eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) und das Scheidungsurteil,
- bei Verwitweten eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und die Sterbeurkunde,
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- sowie eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes,
- evtl. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder.
Sind Sie im Ausland geboren oder haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, so informiert Sie Ihr Standesamt über die vorzulegenden Dokumente.
Diese Informationen gelten auch für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft.