Wasserversorgungskonzept der Kreisstadt Steinfurt
Die Kreisstadt Steinfurt ist gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen, welches den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung darstellt.
Die Pflicht zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes wurde erstmals zum 1. Januar 2018 gefordert. Der Rat hat das Konzept in der Sitzung am 17.05.2018 beschlossen.
Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgte mit Verfügung vom 11.05.2020. Das Wasserversorgungskonzept wurde nicht beanstandet. Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt alle 6 Jahre.
Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet die wesentlichen Angaben, um nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet der Kreisstadt Steinfurt die derzeitige und zukünftige öffentliche Wasserversorgung sichergestellt wird.
Folgende Themen werden behandelt:
- Wasserversorgungsgebiet
- Beschreibung Wasserversorgungssystem
- Wasserabgabe und Wasserbedarf
- Wasserdargebot und zukünftige Veränderungen (Wasserbilanz)
- Wasserüberwachung und Beschaffenheit Rohwasser/ Trinkwasser
- Wassertransport und Wasserverteilung
- Gefährdungsanalyse
- Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
Das Wasserversorgungskonzept steht zum Download zur Verfügung.
sowie nach Vereinbarung