Mülltonne/Abfallbehälter
Im Rahmen der Abfallverwertung stellt die Kreisstadt Steinfurt den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten zur getrennten Abfallsammlung zur Verfügung:
- Restmülltonne
- Papiertonne
- Biotonne
- Gelbe Tonne
- Glascontainer (Altglas)
- Grünsammelaktionen
- Sondermüllsammlungen
Gefäßgrößen
Für jede Abfallart kann zwischen verschiedenen Gefäßgrößen gewählt werden. Je Abfallfraktion ist mindestens 1 Sammelgefäß pro Grundstück vorzuhalten. Die genaue Anzahl und Größe werden vom Grundstückseigentümer festgelegt. Jeder Grundstückseigentümer ist jedoch verpflichtet, bei jeder Abfallart pro Grundstücksbewohner ein Mindestvolumen von 10 Litern pro Woche vorzuhalten.
Bei wiederholten Fehlbefüllungen, Überfüllungen oder anderen Störungen bei der Abfallentsorgung behält sich die Stadt vor, nach eigenem Ermessen die Anzahl, Größe und Behälterunterteilung für ein Grundstück vorzugeben.
Behältertausch, An- und Abmeldungen
Tonne zu groß oder zu klein? Dann können Sie als Eigentümer bzw. Vermieter oder Hausverwalter einen Tonnentausch beantragen. Hierbei wird das alte Gefäß vom jeweils beauftragten Abfallunternehmer direkt vor Ort abgeholt und ein neues Gefäß ausgeliefert.
Für den Tausch und die An- und Abmeldung von Tonnen wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen des Fachdienstes Finanzen.
Gelber Sack in den Innenstadtbereichen
Die Verteilung und Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke wird nicht durch die Kreisstadt Steinfurt durchgeführt. Hierfür ist zurzeit die Firma Remondis Münsterland GmbH & Co. KG zuständig. Die gelben Wertstoffsäcke werden für die Innenstadtbereiche an die Haushalte, die keine Gelbe Tonne bekommen, auf Anforderung per Post zugestellt.
Welcher Abfall gehört in welche Tonne
Restmülltonne
- Asche (nur kalt)
- Blumentöpfe, Brillen, Bürsten
- Dias, Disketten
- Einwegrasierer
- ausgehärtete Farbreste, Feuerzeuge, Filme, Fotos
- Geschirr, Glühlampen
- Hygieneartikel (Binden, Wattestäbchen usw.)
- Katzen-/Kleintierstreu
- Kehricht, Kerzenreste, Kosmetika
- Lametta, Leder
- Pflaster, Porzellan
- Schallplatten, Spiegelglas, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Steingut, Stifte
- Tapetenreste, Teppichreste
- Verbandsmaterialien, Videokassetten
- Windeln, Wolle
- Zahnbürsten, Zigarettenkippen
Nicht in die Restmülltonne:
- Batterien
- Elektrogeräte, Energiesparlampen
- Schadstoffe
Biotonne
- Baum- und Strauchschnitt, Brotreste
- Eierschalen
- Federn und Haare
- Gemüsereste
- Kaffeesatz mit Filtertüten
- Knochen und Fischgräten
- Käse- und Milchprodukte
- Küchenkrepp, Servietten
- Laub
- Obst- und Nussschalen
- Speisereste
- Topf- und Schnittblumen
- Un- und Wildkräuter
- Wurzeln, Wurzelballen
Nicht in die Biotonne:
- Asche
- behandeltes Holz
- Hygieneartikel
- Kunststofftüten
- Porzellan, Steingut, Ton
- Staubsaugerbeutel
- Windeln
Papiertonne
- Briefpapier, Briefumschläge
- Computerpapier
- Eierkartons
- Faltschachteln, Fotokarton
- Geschenkpapier (kein Hochglanzpapier oder gewachstes Papier
- Hefte
- Illustrierte
- Kartons, Kataloge
- Malbücher, Mehltüten
- Papier, Prospekte
- Telefonbücher, Tonpapier
- Verpackungen aus Papier oder Pappe
- Zeitschriften, Zeitungen, Zuckertüten
Nicht in die Papiertonne:
- beschichtetes Papier, z. B. Milch- oder Saftkartons
- Etikettenpapiere
- Fotos
- Küchenkrepp, Servietten
- Blau-, Fax-, Kohlepapier
- Tapetenreste
Gelbe Tonne/Gelber Wertstoffsack
Verpackungen mit dem Grünen Punkt, aus folgenden Wertstoffen:
- Kunststoff
z. B.: Joghurt-, Margarine-, Sahne- oder Quarkbecher, Einwickelfolie, Milchbeutel, Plastikdeckel, Spülmittelflaschen, Tüten - Aluminium oder Metall
z. B.: Getränkedosen, Joghurtdeckel, Konservendosen, Kronkorken, Schokoladenfolien, Tuben - Verbundstoffe
z. B.: Getränke- oder Milchkartons, Safttüten, Tetra-Packs
Nicht in die Gelbe Tonne/den Gelben Wertstoffsack:
- Essensreste (nur restentleerte Behältnisse)
- Kunststoffe und Metalle, die keine Verpackungen waren
- Restmüll
- Spraydosen mit Schadstoffresten
Gebühren:
Für die Gestellung und die Leerung der Abfallbehälter wird eine Jahresgebühr erhoben. Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist das Volumen und die Anzahl der bereitgestellten Gefäße. Die einzelnen Größen und jeweiligen Jahresgebühren können Sie hier sehen:
Die Erstauslieferung von Tonnen erfolgt kostenlos.
Für den Tausch wird eine Gebühr von 15,00 Euro je Gefäß berechnet. Sie ist auf eines der Konten der Stadtkasse Steinfurt unter Angabe des Verwendungszwecks "Produkt: 11.537.01.0, SK 432100 – Tonnentausch" zu überweisen. Erst nach Eingang der Gebühr wird der Tausch veranlasst.