Steuern & Gebühren
Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von allen Mitgliedern eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens zu dessen Finanzierung erhoben werden.
Als Gebühren werden allgemein Einnahmen bezeichnet, die von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlasste öffentliche Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen Einrichtungen erhoben werden. Die wichtigsten Steuereinnahmen der Kreisstadt Steinfurt sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Darüber hinaus werden Hundesteuer und auch Vergnügungssteuer erhoben. Leistungen für die Inanspruchnahme der Müllabfuhr, des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz sowie von öffentlichen Einrichtungen fallen allgemein unter die Begrifflichkeit der Gebühren.
Die wichtigsten Steuern und Gebühren in der Kreisstadt Steinfurt:
- Grundsteuer A ( land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
- Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke)
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Abwassergebühr
- Friedhofsgebühren
- Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Kanalanschlussbeitrag
- Niederschlagswassergebühr
- Schmutzwassergebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Wasser- und Bodenverbandsgebühr