Markt
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Waren feilbietet:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, mit Ausnahme alkoholischer Getränke,
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft,
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
notwendige Unterlagen:
- Reisegewerbekarte (nur bei gewerblichen Anbietern)
- Versicherungsnachweise
- Betriebsstättenanschrift
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Für die Benutzung der Märkte werden Marktgebühren nach der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren der Kreisstadt Steinfurt erhoben.
Wochen- und Krammarkt:
Feilbieten von Waren aller Art
benutzte Fläche je angefangenem Meter Verkaufsfront und je Markttag 0,82 Euro, mindestens jedoch: 5,00 Euro.