Auskunftssperren

Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.


Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz -BMG-

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin