Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) (Bürgergeld) können in Steinfurt Menschen bekommen

  • die hilfebedürftig sind, d. h. deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für ihren Lebensunterhalt zu decken.
  • die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für ihre Rente noch nicht erreicht haben
  • die erwerbsfähig sind, d. h. die mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können
  • die in Steinfurt wohnen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

Leistungen können auch Personen erhalten, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, also z. B. der (Ehe-)Partner oder die (Ehe-)Partnerin oder die im Haushalt lebenden unverheirateten erwerbsfähigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Leistungsanspruchs. 

Regelbedarf

Damit sind die Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem die Kosten für 

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie (Strom)
  • und persönliche Bedürfnisse.


Die Höhe der Regelbedarfe beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich:

für Alleinstehende oder Alleinerziehende563,00 €
für Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft506,00 €
für 18 – 24jährige im Haushalt der Eltern451,00 €
für Jugendliche zwischen 14 – 17 Jahren471,00 €
für Kinder zwischen 6- 13 Jahren390,00 €
für Kinder unter 6 Jahren357,00 €

Bedarf für Unterkunft und Heizung

Zu den Bedarfen gehören auch die (angemessenen) Kosten für die Miete, also für

  • die Kaltmiete
  • die Nebenkosten
  • und die Heizkosten. 

Auch bei selbst bewohntem Wohneigentum können die angemessen Unterkunftskosten als Bedarf berücksichtigt werden.

Die Kosten für Haushaltsstrom werden nicht bei den Unterkunftskosten als Bedarf berücksichtigt. Sie werden also nicht extra übernommen, sondern sind bei den Beträgen des Regelbedarfs mit eingerechnet.


Mehrbedarf

In besonderen Lebenssituationen werden auch Mehrbedarfe gewährt, z. B. für Schwangerschaft, bei Alleinerziehung, bei kostenaufwändiger Ernährung.

Aus den Bedarfen für den Lebensunterhalt der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und den individuellen Unterkunftskosten wird der Gesamtbedarf ermittelt.

Demgegenüber gestellt werden die anzurechnenden Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft.

Berücksichtigt werden z. B. Einkünfte

  • aus Erwerbseinkommen (aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit)
  • aus Sozialleistungen wie z. B. Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I
  • aus Unterhaltsleistungen oder
  • sonstige Einkünfte.

Dabei ist zu beachten, dass aufgrund von Freibeträgen nicht alle Einkünfte in voller Höhe angerechnet werden. Es gibt auch Einkünfte, die anrechnungsfrei bleiben, z. B. Pflegegeld.

Ist der rechnerisch ermittelte Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft größer als das zu berücksichtigende Einkommen, wird der Differenzbetrag als SGB II - Leistung an die Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt.

Es ist auch möglich, nur für einen Monat aufstockende Leistungen zu beantragen, z. B. wenn durch eine hohe Heiz- oder Nebenkostennachforderung der Bedarf in einem Monat besonders hoch ist.

Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Jobcenters Kreis Steinfurt [externer Link], Link öffnet neues Fenster  und auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Stichwort Bürgergeld [externer Link], Link öffnet neues Fenster .



Rechtsgrundlage:

Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

Kontakte:

Frau Bahlmann (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
Aa-Alh, Kh-Kl

Telefon 02552 / 925-336
Frau Berning (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
K (ohne Ken-Kez und Kh-Kl)

Telefon 02552 / 925-342
Frau Blasius (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
Bi-Bl, F, V

Telefon 02552 / 925-346
Herr Breimhorst (Sachbearbeiter)

SGB II Buchstaben
H, Zf-Zz

Telefon 02552 / 925-337
Frau Egbers (Erste Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
E-Eo, P, W

Telefon 02552 / 925-344
Frau Floer (stellvertretende Fachdienstleiterin)

SGB II Buchstabe
T

Telefon 02552 / 925-335
  • Sachbearbeiterin
Herr Haverkamp (Sachbearbeiter)

SGB II Buchstaben
B (ohne Bi-Bl, Bro-Bz)

Telefon 02552 / 925-338
Herr Hemker (Sachbearbeiter)

SGB II Buchstaben
G, O, Ö, Sa-Sd

Telefon 02552 / 925-331
Frau Iwan (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
M, X, Y

Telefon 02552 / 925-340
Frau Jach (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
Q, Se-Sz, Za-Ze

Telefon 02552 / 925-332
Frau Kaiser (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
I, Ken - Kez, R

Telefon 02552 / 925-360
Frau Rudolph (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
Ali-Az

Telefon 02552 / 925-345
Frau Probst (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
Ep-Ez, Sch, U

Telefon 02552 / 925-339
Herr Schürmann (Sachbearbeiter)

SGB II Buchstaben
Bro-Bz, J, L

Telefon 02552 / 925-341
Frau Welper (Sachbearbeiterin)

SGB II Buchstaben
C, D, N

Telefon 02552 / 925-343