Beglaubigung von Unterschriften

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird.

Bei Unterschriftsbeglaubigungen für private Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB) wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Gebühren:

2,50 Euro

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-318