Schulentwicklungsplanung

Gem. § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist die Kreisstadt Steinfurt als Schulträger verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben, wodurch ein gleichmäßiges und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot gesichert werden soll.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt

  • das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten,
  • die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
  • die mittelfristige Entwicklung des Schulraumes.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2014/2015 bis 2021/2022 wurde vom Rat der Kreisstadt Steinfurt nach eingehenden Vorberatungen im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 13.02.2014 beschlossen und kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.



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Rechtsgrundlage:

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)

Kontakte:

Nadine Rath (Fachdienstleiterin)
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