Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen

Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.

Darüber hinaus ist die Meldebehörde zuständig für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nur vom Standesamt beglaubigt werden, wenn die Neuausstellung nicht in Betracht kommt.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
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Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Gebühren:

5,00 € pro Beglaubigung

Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-318