Lärmaktionsplan der Kreisstadt Steinfurt

Am 25. Juni 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ("EG-Umgebungslärmrichtlinie") erlassen. Mit der Richtlinie wurden die Grundlagen für die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Die schrittweise Umsetzung der Richtlinie hat das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermindern bzw. dem Entstehen vorzubeugen.

Unter Umgebungslärm sind die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs, des Eisenbahnverkehrs, des Flugverkehrs, von Industrie- und Gewerbebetrieben (nur in Ballungsräumen) sowie Schifffahrtshäfen zu verstehen.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist vom Bundestag u. a. mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" am 16. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt worden. Als Folge wurden im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die §§ 47 a bis f ("Lärmminderungsplanung") erlassen. Dabei sind die Begriffe Lärmminderungsplanung und Lärmaktionsplanung gleichzusetzen.

Gemäß § 47 e BImSchG haben die Gemeinden die Lärmaktionsplanung durchzuführen.

Bei der Lärmaktionsplanung handelt es sich um ein Programm, das schrittweise umgesetzt werden soll.

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