Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, oder hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann dieser Personenstandsfall auf Antrag im Geburts-, Ehe- oder Sterberegister bei dem zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.

Antragsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländischer Flüchtlinge.

Außerdem kann der Antrag durch die Eltern, Kinder, Ehegatten und  Lebenspartner gestellt werden.

Über die vorzulegenden Unterlagen informiert Sie Ihr Standesamt.



Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925 - 0
Fax
02552 / 925 - 390

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.

Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)


 

Kontakte:

Gudrun Frahling (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-143
Mechthild Fabry (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142
Frau Saatjohann (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142