Spielgeräte / Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen

Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.

Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). Voraussetzungen für die Bestätigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten. Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie ausserdem eine Spielhallenerlaubnis.

vorzulegende Unterlagen:

  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personalien des Antragstellers, des Aufstellungsortes und der Anzahl der Spielgeräte
  • Aufstellererlaubnis in Kopie
  • Gewerbe-Anmeldung in Kopie


Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

30,00 € bis 100,00 € (abhängig von der Anzahl der Geräte und der Art des Betriebes (Spielhallen, Gaststätten))

Rechtsgrundlage:

§ 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit den Bestimmungen der Spielverordnun

Kontakte:

Herr Nähring (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-361
Frau Laumann (Fachdienstleiterin)
Telefon 02552 / 925-353
Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-354