Spielhallen und ähnliche Unternehmen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Hierfür notwendige Unterlagen:

  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personalien des Antragstellers
  • Auskunft in Steürsachen
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Führungszeugnis (Belegart "O")
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart"9")
  • bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
  • gültige Baugenehmigung und Schlußabnahme
  • Baubeschreibung und Lageplan (2-fach)
  • Grundrißplan aller gewerblich genutzten Räumlichkeiten mit entsprechender Nutzflächenberechnung (2-fach)

Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Anzahl der bereinigten Nutzfläche der Spielhalle.

Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt. Die Auskunft in Steürsachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Wohnorte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt bzw. ein Gewerbe betrieben hat.

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e. V. etc.), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

150,00 € bis 3.000,00 €

Rechtsgrundlage:

§ 33 i Gewerbeordnung (GewO)

Kontakte:

Herr Nähring (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-361
Frau Laumann (Fachdienstleiterin)
Telefon 02552 / 925-353
Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-354