Bauantrag

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65,66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 67 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.

Weitere Informationen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben

Hier können Sie sich über den aktuellen Stand Ihres Bauantragsverfahrens online informieren.



Kontakte:

Robin Brinker (Sachbearbeiter Bauaufsicht)
Telefon 02552 / 925-232
Andrea Blanke (Sachbearbeiterin)
für den Bereich
Steinfurt-Burgsteinfurt
Telefon 02552 / 925-233
Marion Klaas (Sachbearbeiterin)
für den Bereich
Steinfurt-Borghorst
Telefon 02552 / 925-231