Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

notwendige Unterlagen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde)
  • 1 aktuelles Passbild

Bearbeitungsdauer:

4 bis 6 Wochen

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte:

  • Kurzwaren, Zeitungen , Zeitschriften und Bücher
  • Gewerbliche Leistungen (z. B. Scherenschleifer etc.)
  • Modeschmuck, Kunstgewerbe, Lebensmittel
  • Handel mit Waren aller Art (konkret benennen)
  • Elektrogeräte
  • Textilien
150,00 €
  • Schrotthandel
  • Imbiss/Schausteller
250,00 €

Rechtsgrundlage:

Gewerbeordnung

Kontakte:

Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-354
Herr Nähring (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-361