Übermäßige Straßenbenutzung

Erlaubnis nach § 29 StVO (Marscherlaubnisse, Schützenfestumzüge, Strassenradrennen, Marathonläufe, Volksläufe /-märsche)

vorzulegende Unterlagen:

  • schriftlicher formloser Antrag, der über Inhalt und Umfang der Veranstaltung genaustens informiert


Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Gebühren gemäß Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Strassenverkehr Nr. 263 (Erlaubnisse) von 10,20 bis 767,00 Euro,

bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand von 767,00 bis 2.301,00 Euro.

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kontakte:

Herr Struck (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-355