Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO

Baumaßnahmen

Anträge sind schriftlich zu stellen bei Baumaßnahmen bei in Anspruchnahme von öffentlichen Straßen und Wegen (Straßen- und Gehwegsperrungen) unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen mit eventuellen Umleitungen, Zeitdauer der Maßnahmen sowie Angaben der verantwortlichen Personen mit Anschrift und Telefon (Handy) gem. § 45 Abs. 6 StVO.

Verkehrszeichenanordnungen

Anordnen von offiziellen Verkehrszeichen, Signalanlagen, Beschilderungen von verkehrsberuhigten Bereichen, Zonenhaltverbote, Fußgängerbereichen.

Anträge können von jedem Bürger gestellt und müssen schriftlich eingereicht werden sowie eine fundierte Begründung enthalten.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Gebühren werden nach der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 261 in Höhe von 10,00 bis 767,00 Euro, je nach Aufwand, erhoben.

Kontakte:

Herr Struck (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-355