Vergnügungssteuer

Veranlagung zur Vergnügungssteuer.

Steuersätze:

Der Steuersatz beträgt in Spielhallen für Geldspielgeräte 20 v.H. des Einspielergebnisses und für Unterhaltungsgeräte 40,00 Euro pro Gerät und Monat.

Der Steuersatz beträgt in Gaststätten für Geldspielgeräte 7 v.H. des Einspielergebnisses und für Unterhaltungsgeräte 30,00 Euro pro Gerät und Monat.

Der Steuersatz beträgt für Gewaltspielautomaten 240,00 Euro pro Gerät und Monat sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten.



Kontakte:

Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-163
Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-139