Vergnügungssteuer
Veranlagung zur Vergnügungssteuer.
Steuersätze:
Der Steuersatz beträgt in Spielhallen für Geldspielgeräte 20 v.H. des Einspielergebnisses und für Unterhaltungsgeräte 40,00 Euro pro Gerät und Monat.
Der Steuersatz beträgt in Gaststätten für Geldspielgeräte 7 v.H. des Einspielergebnisses und für Unterhaltungsgeräte 30,00 Euro pro Gerät und Monat.
Der Steuersatz beträgt für Gewaltspielautomaten 240,00 Euro pro Gerät und Monat sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten.