Schwerbehindertenausweise

Einwohner*innen von Steinfurt erhalten hier Hilfe und Beratung bei Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.

Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an die zuständige Behörde weitergeleitet. Sie können auch auf elektronischem Wege einen Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Klicken Sie hier , füllen Sie das Onlineformular aus und senden es anschließend an die zuständige Behörde [externer Link], Link öffnet neues Fenster .

EineVerlängerung des Ausweises kann frühestens 2 Monate vor Ablauf beim Kreis Steinfurt [externer Link], Link öffnet neues Fenster beantragt werden. Vorausgesetzt es ist noch ein Feld zur Verlängerung frei, kann der Ausweis dort beim Kreis Steinfurt [externer Link], Link öffnet neues Fenster direkt vor Ort verlängert werden. Andernfalls wird der Antrag auf Verlängerung weitergeleitet.

Die seit dem 01.01.2008 für die Schwerbehindertenausweise zuständige Behörde finden Sie hier [externer Link], Link öffnet neues Fenster .

Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier .



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-351

Montag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 10:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Frau Hellenkamp (Sachbearbeiterin)

Rentenangelegenheiten
Elterngeld
Menschen mit Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
Wohnraumförderung

Telefon 02552 / 925-130
Frau Markmann (Sachbearbeiterin)
Rentenangelegenheiten
Elterngeld
Menschen mit Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
Telefon 02552 / 925-129