Vollstreckungsaußendienst/Vollziehungsbeamte

Wurden Forderungen der Kreisstadt Steinfurt trotz Mahnung und Forderungspfändungen nicht beglichen, beauftragt die Vollstreckungsbehörde den/die Vollziehungsbeamten/in, um vor Ort Sachpfändungen vorzunehmen. Nach vorheriger schriftlicher Terminankündigung wird die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. 

Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu dem/der zuständigen Vollziehungsbeamten/in auf, um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden.



Kontakte:

Frau Schulze Diekhoff (Vollziehungsbeamtin)
Buchstaben: O - T
Telefon 02552 / 925-135
  • stellvertretende Kassenleiterin