Märkte / Spezial- und Jahrmärkte
In Steinfurt finden jährlich eine Vielzahl von Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfeste (Kirmessen) statt. Letztere werden von der Kreisstadt Steinfurt veranstaltet, dies gilt auch für die städtischen Wochen- und Krammärkte.
Die übrigen Märkte können jährlich auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt werden.
Weitere Informationen zu Messen und Ausstellungen können bei der hiesigen Ordnungsbehörde eingeholt werden.
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Spezial- und Jahrmärkte können auf Antrag des Veranstalters nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung als solche von der örtlichen Ordnungsbehörde festgesetzt werden. Dies vorausgesetzt greifen die sogenannten Marktprivilegien, z. B. Reisegewerbekartefreiheit etc.
notwendige Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (siehe unter "Formulare / Downloads")
- Teilnehmerverzeichnis , ggf. vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
- Auskunft in Steuersachen des für den Wohnort des Veranstalters zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort des Veranstalters zuständigen Amtsgerichtes
- Führungszeugnis (Belegart "O")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Die Gebühren werden für jeden Einzelfall festgesetzt.
Der Gebührenrahmen bewegt sich von 100,00 € bis 2.300,00 €.