Kampfmittelbeseitigung - Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren
Der Schutz der Bevölkerung von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist Aufgabe der Gefahrenabwehr und obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Pflicht der Polizei, in eigener Zuständigkeit die notwendigen unaufschiebbaren Maßnahmen zu treffen, bleibt hiervon unberührt.
Kampfmittelfunde im Gebiet der Kreisstadt Steinfurt sollten daher sofort diesen Behörden gemeldet werden.
Eindringlichst wird darauf hingewiesen, dass jede Art von Fundmunition, insbesondere Kampfmittel aus den Weltkriegen, immer als besonders gefährlich anzusehen ist. Dies kann z. B. dadurch bedingt sein, dass Korrosion Sicherheitseinrichtungen außer Funktion gesetzt hat. Auch können sich durch chemische Vorgänge äußerst empfindliche und hochexplosive Verbindungen gebildet haben, die wie ein nachträglich eingebauter hochempfindlicher Zünder wirken. Die Folge kann in jedem Falle sein, dass schon bei geringsten Berührungen die Munition, deren Sprengstofffüllung in aller Regel zeitlich begrenzt voll funktionsfähig bleibt, zündet. Offensichtlich schlechter Zustand und starke Rostbildung sind kein Beweis für Ungefährlichkeit. Selbst Fachleute des Kampfmittelräumdienstes können das Verhalten von jahrzentealten Kampfmitteln nicht absolut sicher vorhersehen. Sie befleißigen sich daher äußerster Vorsicht beim Umgang mit Kampfmitteln. Oft bleibt in besonders kritischen Situationen nur die Sprengung der Kampfmittel an der Fundstelle als einzige Beseitigungsmöglichkeit übrig.
Das Bestreben von Personen jeglichen Alters, sich die gefährlichen "Andenken" aus dem Krieg anzueignen, darf in Kenntnis dieser Zusammenhänge nicht als harmlose Sammelleidenschaft hingenommen werden. Wer sich Kampfmittel aneignet oder sich daran zu schaffen macht, muss sich bewußt sein, dass schwerwiegende Folgen auch für Unbeteiligte nahezu unausbleiblich sind.
Der Besitz von Kampfmitteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig handelt auch derjenige, der Kampfmittel entdeckt und dieses nicht der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigt. Eine strafbare Handlung sogar begeht, wer durch Sprengstoff (aus oder in Kampfmitteln) eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutsamen Wert gefährdet.
Abgesehen von solchen rechtlichen Folgen gebietet die staatsbürgerliche Verantwortung, durch Anzeigen bei den Behörden zur Beseitigung der bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit beizutragen.
Personen, welche im Besitz von Fundmunition sind, werden dringend gebeten, dieses der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Ebenso wichtig ist es, wie bereits dargelegt, dass alle Kampfmittelfunde sofort nach der Entdeckung gemeldet werden. Das Ordnungsamt wird in allen Fällen die Abholung und endgültige Vernichtung durch den Staatlichen Kampfmittelräumdienst veranlassen.
sowie nach Vereinbarung