Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
notwendige Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde)
- 1 aktuelles Passbild
Bearbeitungsdauer:
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte:
| 150,00 € |
| 250,00 € |