Spielgeräte / Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen
Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.
Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). Voraussetzungen für die Bestätigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten. Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie ausserdem eine Spielhallenerlaubnis.
vorzulegende Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personalien des Antragstellers, des Aufstellungsortes und der Anzahl der Spielgeräte
- Aufstellererlaubnis in Kopie
- Gewerbe-Anmeldung in Kopie
sowie nach Vereinbarung