Sperrmüll & Elektrogroßgeräte
Sperrige Abfälle, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können (Sperrmüll) werden auf Antrag des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers im Gebiet der Kreisstadt Steinfurt außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung getrennt abgefahren.
Die Abfuhr erfolgt nach Anmeldung . Die Abfallbesitzer haben der Kreisstadt Steinfurt die Art und den Umfang der sperrigen Güter mitzuteilen. Das Abfuhrunternehmen erhält über die Kreisstadt Steinfurt den Auftrag zur Abholung und teilt den Abfallbesitzern den Termin der Abholung mit. Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten erfolgt ebenfalls nach Anmeldung.
Es wird Sperrmüll nur in üblichen Mengen abgefahren. Bei kompletten Hausahltsauflösungen hat der Einzelne für die Beseitigung selbst zu sorgen.
Gebühren:
Die Gebühr je Sperrmüllabfuhr beträgt 20,00 €. Sie ist auf das Konto der Stadtkasse Steinfurt unter Angabe des folgenden Verwendungszwecks zu überweisen:
Produkt: 11.537.01.0, SK 432100 - Sperrmüll
Die Abholung der Elektrogroßgeräte erfolgt kostenlos.