Kein Kind ohne Mahlzeit
Nach Feststellungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können.
Für Mehraufwendungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, kann im Rahmen des sog. "Bildungs- und Teilhabepakets" bzw. des Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" ein Zuschuss gewährt werden.
Leistungsberechtigt sind Personen, die einen Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- SGB II - Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II),
- SGB XII - Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz,
- Personen, die keine der vorgenannnten Leistungen beziehen, aber nur über finanzielle Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügen.
Für diese Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Steinfurt der Kreisstadt Steinfurt (oder in dem für Sie zuständgigen Jobcenter an Ihrem Wohnort) zu stellen, dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsvordrucke.
sowie nach Vereinbarung