Antrag auf Kostenübernahme für Laptop und Drucker für Schüler*innen im SGB II-Bezug

Zusammenleben in Steinfurt Wenn noch kein Laptop oder Computer in der Familie vorhanden ist oder wenn mehrere Kinder Online-Unterricht machen und nur ein Gerät vorhanden ist, dann können die Familien, die im SGB II-Bezug (Hartz 4-Bezug) sind, einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Laptop und Drucker beim Jobcenter stellen.