Finanzielles & Rechtliches
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Vor und nach der Geburt gibt es viele finanzielle und rechtliche Aspekte zu beachten. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen mit direkten Links.
ELTERNZEIT und ELTERNGELD
Sie können Elternzeit nach dem BEEG
beantragen, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes Zeit für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes benötigen. Das Elterngeld unterstützt Sie dabei finanziell.
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die einen Teil des Einkommens ersetzt. Es wird auf Grundlage des durchschnittlichen Erwerbseinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder dem Beginn der Mutterschutzfrist berechnet. Für Selbstständige kann ein abweichender Zeitraum zur Berechnung gelten. Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen mindestens 300 € und maximal 1.800 € monatlich.
Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes die Betreuung übernehmen möchten, können Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht für alle Arbeitnehmer*innen bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Elternzeit sollte bis zu 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitsgeber beantragt werden.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
- Basiselterngeld
Das Basiselterngeld kann für 12 Monate bezogen werden. Wenn der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause bleibt, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate, insgesamt also auf 14 Monate. Alleinerziehende erhalten Basiselterngeld für maximal 14 Monate. Die Höhe liegt i. d. R. bei 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate (mindestens 300 €, maximal 1.800 €). Es ist während der Zahlung möglich bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit zu arbeiten. - Elterngeld Plus
Für Arbeitnehmer*innen, die bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten, kann sich Elterngeld Plus lohnen. Das Elterngeld Plus kann doppelt so lang gezahlt werden, ist allerdings nur halb so hoch und liegt bei 150 € bis 900 € monatlich. - Partnerschaftsbonus
Wenn sich beide Eltern die familiären und beruflichen Aufgaben teilen und gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, haben sie einen Anspruch auf bis zu 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate (Partnerschaftsbonus).
Antrag: Das Elterngeld können Sie online über das Familienportal.NRW
beantragen.
Wichtige Hinweise:
Wichtige Hinweise zum Zeitpunkt der Erledigung, der benötigten Unterlagen und viel mehr finden Sie auch über diese Checklisten
. Außerdem können Sie für weitere Informationen die Seiten des Kreises Steinfurt
oder des Familienportals NRW
besuchen.
Fragen und Unterstützung:
Für Fragen und Unterstützung wenden Sie sich an die zuständige Elterngeldstelle des Kreises Steinfurt
. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrages haben, können Sie sich auch gerne bei der Formularhilfe in Steinfurt
des Caritasverbandes melden.
KINDERGELD
Kindergeld ist eine finanzielle Leistung zur Sicherstellung der Grundversorgung von Kindern. Es wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, in bestimmten Fällen auch länger (z. B. bei einer Ausbildung oder einem Studium). Die Höhe des Kindergeldes beträgt zurzeit 255 € pro Monat (Stand 2025).
Antrag: Das Kindergeld können Sie online über die Bundesagentur für Arbeit
beantragen.
Wichtige Hinweise:
Wichtige Hinweise zum Zeitpunkt der Erledigung, der benötigten Unterlagen und viel mehr finden Sie auch über diese Checklisten
. Außerdem können Sie für weitere Informationen die Seite der Bundesagentur für Arbeit
besuchen.
Fragen und Unterstützung:
Für Fragen und Unterstützung wenden Sie sich an die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrages haben, können Sie sich auch gerne bei der Formularhilfe in Steinfurt
des Caritasverbandes melden.
Alternativ zum Kindergeld kann ein Kinderfreibetrag in Ihrer Situation günstiger sein. Das Finanzamt prüft mit Ihrer Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist. Weitere Informationen erhalten Sie z. B. hier
.
MUTTERSCHUTZ und MUTTERSCHAFTSLEISTUNGEN
Mutterschutz ist ein gesetzlicher Anspruch
für werdende Mütter vor und nach der Geburt des Kindes. Während des Mutterschutzes dürfen werdende Mütter nicht arbeiten, um ihre Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Der Mutterschutz beginnt i. d. R. 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Wenn das Kind vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt, dauert die Mutterschutzfrist trotzdem 14 Wochen - sie verlängert sich nach der Geburt um die Tage, die das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen ist. Bei einer Frühgeburt besteht ein Anspruch von 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, insgesamt also von 18 Wochen Mutterschutz. Auch bei Mehrlingsgeburten und Geburten von Kindern mit Behinderung (wenn ein Antrag bei der Krankenkasse erfolgt) endet die Mutterschutzfrist erst 12 Wochen nach der Geburt.
Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen der werdenden Mutter während der Mutterschutzfristen. Hierzu zählen das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
(bei gesetzlich versicherten Personen), das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (bei privat krankenversicherten oder familienversicherten Personen) sowie der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
(wenn der durchschnittliche Nettolohn pro Tag über 13 € liegt). Wenn werdende Mütter vor und nach der Mutterschutzfrist z. B. wegen eines???
SONSTIGE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
- Unterhaltsvorschuss: Informationen und Beantragung beim Jugendamt Steinfurt
.
- Wohngeld: Beantragung über das Wohngeldamt der Kreisstadt Steinfurt.
- Bildungspaket: Zuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien, mehr dazu hier
.
- Kinderzuschlag
VATERSCHAFTSANERKENNUNG und SORGERECHT bei unverheirateten Paaren
- Bei unverheirateten Paaren: Die Vaterschaft muss beim Standesamt Steinfurt oder Jugendamt anerkannt werden.
- Verheiratete Paare: Gemeinsames Sorgerecht automatisch.
- Unverheiratete Paare: Gemeinsames Sorgerecht nur durch Erklärung beim Jugendamt Steinfurt.
GEBURTSURKUNDE
- Beantragung: Innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Steinfurt.
- Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung des Krankenhauses, Personalausweise der Eltern, ggf. Heiratsurkunde oder Sorgerechtserklärung.
KINDERKRANKENVERSICHERUNG
- Familienversicherung: Kostenlos, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind.
- Private Versicherung: Regelungen hängen von der Versicherung der Eltern ab. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.
KINDERBETREUUNG
- Anspruch: Ab dem ersten Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderbetreuung.
- Tipp: Melden Sie Ihr Kind frühzeitig für einen Betreuungsplatz an. Informationen und Anmeldung über das Jugendamt Steinfurt.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!