Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein erspart Besuch im Rathaus

Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist vor Eintritt in das Berufsleben eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es soll verhindert werden, dass Jugendliche ihre Gesundheit oder Entwicklung durch die Beschäftigung gefährden.
Für die ärztliche Untersuchung benötigt man einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). Dieser wurde bisher von der Meldebehörde ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 geht das in NRW aber ganz einfach digital.
Die Einführung des digitalen UBS vereinfacht das Verfahren der Beantragung durch den Jugendlichen, den Aufwand in der Verwaltung und der Ärzteschaft NRW und die abschließende Abrechnung mit dem Land NRW.
Der UBS ist für die Jugendlichen kostenfrei.
Die Beantragung erfolgt nun online durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel. Lediglich für die Fälle, bei denen die Online-Beantragung nicht möglich ist, wird der UBS im Meldeamt beantragt.
Weitere Infos finden Sie unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de