Eichenprozessionsspinner – ein Nachtfalter erreicht Steinfurt
Gefahr durch giftige Raupenhaare
Es gibt ihn leider auch in Steinfurt: den Eichenprozessionsspinner. Dem Nachtfalter ist es gelungen, vom Niederrhein aus auch Steinfurt zu erreichen. Das Klima der vergangenen Jahre hat ihm dazu günstige Bedingungen geboten.
Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea Linnaeus) ist ein Forstschädling, der bevorzugt Eichen befällt. Er ist ein eher unscheinbarer, graubrauner Nachtfalter, der auch für Menschen eine Gefahr darstellen kann. Zwar ist der Schmetterling an sich harmlos, doch seine Larven tragen Gifthaare, die auf der Haut und an den Schleimhäuten der Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können. Die Beschwerden reichen von heftig juckenden Hautausschlägen (Raupendermatitis) bis zu Asthmaanfällen. Ursache ist das Nesselgift Thaumetoporin auf den Härchen der Larven.
Warum ist der Eichenprozessionsspinner für den Menschen gefährlich?
Die schon vom ersten Larvenstadium an stark behaarten Raupen bilden nach der zweiten Häutung besondere Haare aus, an denen sich kleine Widerhaken befinden, die das Nesselgift Thaumetoporin enthalten. Eigentlich sollen die Härchen die Raupen gegen Fressfeinde schützen. Kommt man mit diesen Haaren in Berührung, kann es bereits nach wenigen Stunden zu allergischen Reaktionen kommen.
Zu den Symptomen gehören:
- lokale Hautausschläge in Form von punktuellen Hautrötungen,
- leichte Schwellungen,
- starker Juckreiz und Brennen
- mitunter bilden sich Quaddeln.
- Atemwegsreizungen,
- Schwindelgefühl,
- Fieber,
- ein allgemeines Krankheitsgefühl oder
- eine Bindehautentzündung.
Die Reizungen der Atemwege ähneln einer Erkältung. Sie können in schweren Fällen auch zu einer Bronchitis oder zu Asthma führen. Erst nach zwei bis drei Wochen - manchmal aber auch erst später - klingen die Beschwerden wieder ab. Sehr selten kommt es bei überempfindlichen Personen zu einem allergischen Schock.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Weisen Sie beim Arztbesuch auf den Kontakt mit den Raupen hin.
Eine akute Gefahrenlage herrscht insbesondere von Ende Mai bis in den September hinein.
Verantwortlich für die Bekämpfung ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer, von dessen Grundstück die gesundheitliche Gefahr durch den Eichenprozessionsspinner ausgeht. Er hat gegebenenfalls die Pflicht zur Bekämpfung, z. B. unter Einbindung von Fachkräften, und er hat die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Ob und wie entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen zu erfolgen haben, ist je nach Gefährdungsgrad einzelfallabhängig. An Schulen, Kindergärten, Tagesstätten, Schwimmbädern, Freizeitanlagen, Krankenhäusern sollte der Eichenprozessionsspinner jedenfalls zu 100% bekämpft werden. Zuständig auf öffentlichen Flächen sind die Städte- und Gemeinden.
Um die Befallsorte und die Befallsmengen erfassen und den Eichenprozessionsspinner erfolgreich bekämpfen zu können, melden Sie entsprechende Feststellungen der örtlichen Ordnungsbehörde.
Ihre Kontakte im Fachdienst Sicherheit und Ordnung:
Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Eichenprozessionsspinner können Interessierte u. a. auf der nachstehend aufgeführten Internetseite erhalten:
http://www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/066204/index.php