Informationen zum Reisepass oder Personalausweis für Kinder
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt selbstverständlich gern zur Verfügung.