Neuer Mietspiegel für die Kreisstadt Steinfurt
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt hat den zum 01.12.2013 erstellten qualifizierten Mietspiegel der Kreisstadt Steinfurt zum 01.12.2015 fortgeschrieben.
Dies war erforderlich, da gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen ist. Hierzu ist der aktuelle Verbraucherpreisindex für Deutschland zugrunde gelegt worden. Die sich hieraus ergebende Indexanpassung beläuft sich auf 0,5 %.
In seiner Funktion als neutrale Marktübersicht stellt der Mietspiegel eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietvertragsparteien ermöglichen soll, den Mietpreis unter Berücksichtigung von sachlichen Gesichtspunkten eigenverantwortlich zu vereinbaren und Streitigkeiten bei Gericht zu vermeiden. Er enthält eine Übersicht der üblichen Entgelte, die in der Kreisstadt Steinfurt für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage allgemein gezahlt werden.
Des Weiteren stellt er als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Vermieter ein formalrechtlich einwandfreies Instrument zur Begründung berechtigter Mieterhöhungsbegehren dar.
Der neue Mietspiegel kann im Rathaus zum Preis von 3,50 Euro erworben oder aber auch im Bereich " Bürger - Planen, Bauen und Wohnen" herunter geladen werden. Dort ist außerdem ein Mietrechner eingebunden, mit dem komfortabel eine individuelle Vergleichsmiete ermittelt werden kann.