Unterlagen für Beglaubigungen

Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen: - die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie - die Urschrift Bei Beglaubigungen von Unterschriften: - das vom Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück - der Personalausweis