Unterlagen für Briefwahl

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Kreisstadt Steinfurt beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax , E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig . Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt . Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; der Nachweis kann nur durch schriftliche Vollmacht geführt werden.