Unterlagen für Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung

- Personalausweis oder Pass - Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht in dieser Stadt erworben wurde - Nachweis über Erste Hilfe bei Krankenkraftwagen. Entfällt i.d.R. bei Führerscheininhabern der alten Klasse 2 bzw. Inhabern der Kl. C1, C und D. - Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV, EU-Führerschein in Scheckkartenformat). Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 oder der Klasse B ist Grundvoraussetzung. -. - Ortskundenachweis. Für die Erlaubnis Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen Sie ferner Ihre Ortskenntnisse für das Gebiet nachweisen, in dem Sie Personen befördern wollen. - Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes oder eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin zusätzlich Gutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV.