Unterlagen für Umtausch eines ausländischen Führerscheins

Titel: Bitte mitbringen bei einem EG-Staaten-Führerschein (sofern bei EG-Führerscheinen ein Umtausch notwendig wird) oder einem Führerschein aus Andorra, Finnland, Island, Japan, Lichtenstein, Malta, Monaco, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, Ungarn : - Gültigen ausländischen nationalen Führerschein - Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher (z.B. ADAC, ACE,Botschaft, usw.) - Pass und Meldebescheinigung - Lichtbild Titel: Bitte mitbringen bei Führerschein aus Nicht-EG- Staaten: - Gültigen ausländischen nationalen Führerschein - Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher (s.o.) - Sehtest - Nachweis der "Sofortmassnahmen am Unfallort" - Pass - Lichtbild - Wird die Klasse 2 beantragt, ist eine "Erste- Hilfe-Bescheinigung" notwendig, sowie die Bescheinigung eines Arztes über den Gesundheitszustand des Antragstellers - In jedem Fall ist eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung in einer Fahrschule erforderlich