Beihilfen

Gewährung von Beihilfen für städt. Bedienstete und Versorgungsempfänger in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.

Sie wird durch die KVW-Beihilfekasse Münster berechnet und ausgezahlt.




 

Rechtsgrundlage:

Beihilfenverordnung - BVO

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