Abschrift aus der Führerscheinkartei

Die Abschrift sollte schriftlich beantragt werden. Um eine rasche und reibungslose Ausstellung einer Abschrift aus der Führerscheinkartei zu gewährleisten, kann die Bearbeitung im Regelfall nur gegen Vorauskasse erfolgen.

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt .



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48565 Steinfurt


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