Bebauungsplan Nr. 42 - Spinnereistraße - 4. Änderung (Steinfurt-Borghorst)

Der 4. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 "Spinnereistraße" liegt gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 BauGB (Baugesetzbuch) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 08.12.2017 bis 15.01.2018 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche öffentlich aus.

Es besteht die Möglichkeit, während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung  , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.

  Übersichtsplan 42 - 4. Änd. Flurkartenauszug BPlan 42 - 4. Änderung



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Stadtplanung Steinfurt-Borghorst
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