Fahrzeugschein - Adressenänderung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt (Tel.: 02551 / 69-0).

Kreis Steinfurt



Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt - Logo© Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt


Kontakte: