Glas NOT! - Glasverbot am Karnevalssonntag
Am Karnevalssonntag, 15.02.2015, ist für den Zeitraum des Umzuges von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr und darüber hinaus für den Zeitraum der Karnevalsveranstaltung im Festzeit am Rathaus der Kreisstadt Steinfurt von 16:00 Uhr bis 03:00 Uhr des folgenden Tages das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen, d. h. aller Behältnisse, die aus Glas hergestellt sind (z. B. Gläser und Flaschen), außerhalb von geschlossenen Räumen untersagt. Dies gilt auch für Gaststättenbetriebe u. a. im Bereich der Außengastronomie.
Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und durch Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zum unmittelbaren häuslichen Gebrauch erworben haben.
Das Mitführ- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen gilt in Steinfurt-Borghorst für die nachstehend benannten Bereiche:
- Für den Zeitraum des Umzuges (13:00 Uhr bis 18:30 Uhr)
- Münsterstraße im Bereich der Fußgängerzone
- Platz "Auf dem Schilde"
- Teilbereiche der Emsdettener Straße
- Parkplatz "Westfälischer Hof Garbrock"
- und alle am Zugweg gelegenen Straßeneinmündungen bis max. 20 m Tiefe.
- und darüber hinaus für den Zeitraum der Karnevalsveranstaltung im Festzeit am Rathaus der Kreisstadt Steinfurt ( bis 03:00 Uhr des folgenden Tages)
- Zuwegung zum Rathaus, Parkplätze und Innenhof des Rathauses der Kreisstadt Steinfurt, Emsdettener Straße 40.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Allgemeinverfügung. Dort ist auch eine Übersicht der betroffenen Gebiete als Karte enthalten.
sowie nach Vereinbarung