Hilfen und Kontakte zum COVID-19 Virus für Unternehmen
Die Landesregierung teilt mit:
Am Donnerstag, 19. März 2020, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landesregierung während der Corona-Epidemie statt. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist dramatisch. Das Corona-Virus verbreitet sich in rasantem Tempo in unserem Land und hat zu einer Schockwirkung in der Wirtschaft geführt. Diese Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf. Wir stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und für die Zeit nach der Krise zur Verfügung. Wir wollen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Jetzt kommt es darauf an, schnell, unbürokratisch und wirksam zu handeln. Deshalb bieten wir hunderttausenden von Mittelständlern, Kleinunternehmen und Start-ups in Nordrhein-Westfalen Hilfen an, um ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit zu geben. Das tut die Landesregierung mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und privaten Kreditinstituten. Dazu stellen wir eine Vielzahl von Instrumenten bereit, die passgenau auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind und über das hinaus gehen, was der Bund an Hilfen bereitstellt: Von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den Mittelstand bis zu den Großunternehmen. Dazu stocken wir die Bürgschaften massiv auf, beschleunigen die Verfahren, unterstützen die Startup-Szene und entwickeln die Instrumente in den kommenden Wochen weiter.“
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper:
„Unser Ziel ist es, gemeinsam so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen, die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen entschlossen zu unternehmen, die Grundlagen der Wirtschaft zu bewahren und einen Neustart nach Ende der Krise zu ermöglichen“, erläuterte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, das beispiellose Programm zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. „Mit diesem NRW-Rettungsschirm werden wir unbürokratisch und zügig die Mittel bereitstellen, die benötigt werden, um die größte Krise seit Gründung unseres Landes zu bewältigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller.“
Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:
- Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
- Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht.
Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten. - Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
- Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
- Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.
- Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).
- Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW, damit keine gute Gründeridee verloren geht.
Das Programm Mittelstand innovativ mit den Digitalisierungsgutscheinen wird neu ausgerichtet und besser ausgestattet.
Steuerliche Maßnahmen:
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung (der Mail als Anhang beigefügt) oder abrufbar unter www.finanzverwaltung.nrw.de.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
- Steuerstundungen
- Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
An dem Wirtschaftsgipfel nahmen neben Mitgliedern des Mittelstandsbeirats des Landes auch Vertreter der Kammern, der Bankenverbände, besonders betroffener Branchen (Freie Berufe, Handelsverband, DEHOGA und Schausteller) und der Gewerkschaft ver.di teil.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung https://www.land.nrw/.
Alle wichtigen Adressen und Kontaktdaten finden Sie immer aktualisiert auf der Seite der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt mbH):
Infos vom ServiceCenter der Landesregierung:
Tel.: +49 211 / 9119-1001
E-Mail: corona@nrw.de
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, von 7:00 bis 20:00 Uhr
Für Unternehmen, die krisenbedingt in vorübergehenden Schwierigkeiten sind, werden zurzeit von der KfW zusätzliche Sonderprogramme aufgelegt, die die Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) deutlich erhöhen. Neue Informationen hierzu gibt es auf: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Ansprechpartner ist die zuständige Hausbank.
Einzelhändler und Gastronomen mit Lieferdiensten gefragt:
Steinfurt Marketing und Touristik (SMarT e. V.) plant, eine Online-Präsenz der Einzelhändler und Gastronomen zu erstellen, die einen Lieferservice / Drive in oder Ähnliches anbieten. Diese soll über alle möglichen Kanäle beworben werden. Auch angesprochen werden Geschäfte, die noch zurzeit noch öffnen dürfen, wie z. B. Bäckereien.
Wenn Sie Ihre Dienste online anbieten möchten, benötigt SMarT folgende Informationen an info@steinfurt.de:
- Name, Kontaktdaten
- Lieferzeiten / Öffnungszeiten
- Mögliche Zahlungsart
- Produkte, die geliefert werden können (entweder einzeln aufgelistet mit Preis) ODER ein Link zu Eurer Website, wo die Produkte/Speisen vielleicht auch aufgelistet sind oder einen Flyer (eingescannt per Mail)
- Ggf. Kosten für die Lieferung
Bitte melden Sie sich kurzfristig zurück, damit das Angebot so schnell wie möglich online gestellt werden kann.
Fragen zur Steinfurt Online-Präsenz beantwortet Marion Niebel unter 02551 / 1383.
Video-Online-Meeting „Fragen zum Kurzarbeitergeld“ der Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e. V sowie der Agentur für Arbeit
Die Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e. V. bietet gemeinsam mit der Agentur für Arbeit in Rheine am Dienstag, 24.03.2020, ab 10:00 Uhr ein Video-Online-Meeting mit Markus Böcker vom Arbeitgeberservice zum Thema „Fragen zum Kurzarbeitergeld“ an.
Herr Böcker wird die aktuellsten Neuigkeiten zum Thema Kurzarbeitergeld sowie Ihre auftretenden Fragen beantworten. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an diesem kostenlosen Service haben, so melden Sie sich bitte unter info@wvs-steinfurt.de an.
Sie erhalten dann von der Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e. V. eine Mail mit dem Link zum Programm Go-To-Meeting und einen Zugangscode.
Während der Videokonferenz besteht die Möglichkeit, kurzformulierte Fragen direkt über ein Chat-Eingabefenster einzutippen. Diese Fragen werden dann gezielt beantwortet.
Nutzen Sie dieses Format, um sich zu informieren und direkt Fragen zu stellen.
Heiner Hoffschroer & Team
Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e. V.
Kettelerufer 22
48431 Rheine
Tel.: +49 5971 / 66070
E-Mail: hoffschroer@wvs-steinfurt.de
Internet: www.wvs-steinfurt.de
Information der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Auf https://www.kh-st-waf.de/aktuelles/corona-virus/ sind alle wichtigen Aspekte für die Betriebe aufgeführt, unterteilt nach folgenden Bereichen:
- Arbeitsrecht allgemein
- Arbeitsrecht / Kündigungen
- Betriebliches
- Kurzarbeit
- Finanzielle Fördermöglichkeiten
- Steuerliche Liquiditätshilfen
Die Telefonnummern der Beratungs-Hotline durch den Innungsservice der Kreishandwerkerschaft und der Rechtsabteilung finden Sie auf der Homepage der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf unter: https://www.kh-st-waf.de/service/rechtsberatung-rechtsvertretung/
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
- Körperschaft des öffentlichen Rechts –
GESCHÄFTSSTELLE RHEINE
Laugestraße 51
48431 Rheine
Tel.: +49 5971 / 4003-8000
E-Mail: info@kh-st-waf.de
Internet: www.kh-st-waf.de
sowie nach Vereinbarung