Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine Einrichtung, die eine außergerichtliche Streitschlichtung rechtsverbindlich und kostengünstig ermöglicht.

Wann rufe ich die Schiedsperson meiner Stadt an?

Bei den sog. "kleineren" Strafsachen, wie z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit den Nachbarn kann das Schiedsamt angerufen werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen? 

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.



nach Vereinbarung

 

Kontakte:

Joachim Bahr (Schiedsmann)
zuständig für Steinfurt-Burgsteinfurt
Mobil-Telefon 0152 / 09 49 83 41
Theodor Böckmann (Schiedsmann)
zutändig für Steinfurt-Borghorst
Telefon 02552 / 7256