Eichenprozessionsspinner (EPS)
Information zum Auftreten von Raupen des Eichenprozessionsspinners in Steinfurt
Um die Befallsorte und die Befallsmengen erfassen und den Eichenprozessionsspinner möglichst erfolgreich bekämpfen zu können, wird die Bevölkerung darum gebeten, entsprechende Feststellungen der örtlichen Ordnungsbehörde zu melden.© Jörg-Peter Wagner, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons Ab Anfang Mai bis in den August hinein, ist erneut im gesamten Stadtgebiet mit einem Auftreten von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eichen im Stadtgebiet befallen sein wird.
Um Raupen oder Raupennester des Eichenprozessionsspinners an Bäumen in öffentlichen Bereichen der Kreisstadt Steinfurt zu melden, nutzen Sie bitte das
Die Brennhaare der Raupen, die ein Nesselgift enthalten, können für Menschen und Tieren erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegsreizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber. Im Gebiet des Kreises Steinfurt sind allerdings in den letzten Jahren keine Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt geworden.
Geschulte Mitarbeiter des Fachdienstes Baubetrieb führen ab Anfang/Mitte Mai gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an städtischen Einrichtungen durch. Zunächst werden vorrangig in allen sensiblen öffentlichen Bereichen, wie Schulhöfen, Kinderspielplätzen, sowie stärker genutzten Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und an Straßen, die städtischen Eichenbestände überprüft und Raupen bzw. Raupennester des EPS sukzessive beseitigt. An sensiblen öffentlichen Plätzen oder Flächen, an denen befallene Eichen festgestellt werden, werden zudem Warnhinweise angebracht und besonders gefährdete Bereiche, wie Kinderspielplätze oder stärker frequentierte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum, zeitweise auch gesperrt.
Wenn Sie einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche der Kreisstadt Steinfurt bemerken und vermuten, dass der Befall noch nicht bekannt ist, können Sie diesen über ein neu eingerichtetes Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht.
Unten finden Sie zudem eine digitale Karte, in der alle bereits gemeldeten bzw. bekannten Befallsorte im Stadtgebiet markiert sind. Das neue Online-Meldeverfahren und die Übersichtskarte wurden vom Kreis Steinfurt entwickelt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt.
Interaktive Karte zum Eichenprozessionsspinner