Gewerbeummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt anfängt, aufgibt, verlegt oder die Tätigkeiten ausdehnt, muss dies beim Amt für Recht und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige ist auf dem vorgeschriebenen Vordruck beim Amt für Recht und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt zu erstatten.
Wer selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben ohne vorhergehende Bestellung Waren feilbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder Schaustellerart ausübt, betreibt ein Reisegewerbe und bedarf deshalb der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Die Verlegung eines stehendes Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie eine Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehung auf Waren- und Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks anzuzeigen.
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltsbescheinigung , bei Ausländern gültige Aufenthaltsbescheinigung (ohne Auflagen)
- Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
- Kopie der Handwerkskarte (bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Betrieben)
- Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten (z. B. Maklererlaubnis)
- evtl. Vollmacht
sowie nach Vereinbarung