Hundesteuer
Veranlagung zur Hundesteuer.
Die Steuer beträgt jährlich,
- für 1 Hund: 96,00 €,
- für 2 Hunde: 108,00 € je Hund,
- für 3 oder mehr Hunde: 120,00 € je Hund,
- für 1 gefährlichen Hund: 576,00 €,
- für 2 gefährliche Hunde: 648,00 € je Hund,
- für 3 oder mehr gefährliche Hunde: 720,00 € je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere Hunde der Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier .
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Mastino Napoletano
- Mastino Espanol
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Bullmastiff
- Tosa lnu
- Mastiff
- Rottweiler
- American Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Darüber hinaus sind Hunde, deren Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde, gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung.