Spielhallen und ähnliche Unternehmen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Hierfür notwendige Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personalien des Antragstellers
- Auskunft in Steürsachen
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
- Führungszeugnis (Belegart "O")
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart"9")
- bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
- gültige Baugenehmigung und Schlußabnahme
- Baubeschreibung und Lageplan (2-fach)
- Grundrißplan aller gewerblich genutzten Räumlichkeiten mit entsprechender Nutzflächenberechnung (2-fach)
Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Anzahl der bereinigten Nutzfläche der Spielhalle.
Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt. Die Auskunft in Steürsachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Wohnorte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt bzw. ein Gewerbe betrieben hat.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e. V. etc.), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.
sowie nach Vereinbarung