Aufwandsentschädigungen / Sitzungsgelder

Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Verdienstausfallentschädigungen an Rats- und Ausschußmitglieder.


Rechtsgrundlage:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Kontakte:

Milena Burkert (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-100