Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die rd. 25.700 Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden ab dem 20. Januar 2025 zugestellt. Sollte jemand bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt zu melden. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang besonders daraufhin, dass aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei dieser Wahl wieder Wahlbenachrichtigungsbriefe anstatt Karten versandt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltage nicht in Steinfurt sind oder aufgrund anderer Gründe das Wahllokal nicht aufsuchen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag unter wahlen.steinfurt.de
oder die Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Kreisstadt Steinfurt beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Das Briefwahlbüro ist ab dem 05.02.20254 montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und nimmt die Anträge gerne entgegen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Emsdettener Str. 40, Foyer und ist über den Haupteingang (Zugang A) erreichbar. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Burgsteinfurt besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Wahlschein- bzw. Briefwahlanträge in der Stadtbücherei, Markt 19, abzugeben oder auch in den dortigen Hausbriefkasten einzuwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post übersandt. Die Rücksendung der Roten Wahlbriefe erfolgt unentgeltlich durch die Deutsche Post. Die Wahlbriefe können aber auch bei den vorgenannten Stellen abgegeben werden.
Wer für jemand anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025 möglich. An diesem Tag ist das Briefwahlbüro zusätzlich bis 15:00 Uhr geöffnet. Anschließend ist eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, möglich.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen frühestens ab dem 5. Februar 2025, nach dem Druck der Stimmzettel, erfolgen kann. Bitte berücksichtigen Sie im Falle der Briefwahl auch die Zeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen. In Anbetracht dieser kurzen Fristen wird darum gebeten, bevorzugt die Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal zu nutzen.
Für Fragen zur Bundestagswahl steht das Wahlamt gerne zur Verfügung:
